1. Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt. Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage.
2. Widerrufsrecht bei falscher Belehrung
Das sogenannte “ewige Widerrufsrecht” wird abgeschafft. Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12 Monate. Nach bisherigem Recht bleibt das Widerrufsrecht unbefristet (“ewig”) bestehen, wenn der Verbraucher keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat.
3. Widerrufserklärung
Verbraucher müssen den Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklären. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht dafür nicht aus. Derzeit genügt noch die alleinige Rücksendung der Ware für eine Widerrufserklärung.
4. Kosten der Hinsendung
Die regulären Hinsendekosten trägt der Unternehmer mit Ausnahme etwaiger Expresszuschläge. Bisher musste der Unternehmer dem Verbraucher zwar auch schon die Kosten für die Hinsendung der Ware erstatten, jedoch zählten Zuschläge für Express- oder Nachnahmeversand ebenfalls zu den Hinsendekosten.
5. Kosten der Rücksendung
Die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts sind – unabhängig vom Warenwert – künftig vom Verbraucher zu tragen, wenn der Händler über diese Rechtsfolge belehrt hat. Bislang konnte der Unternehmer dem Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware nur dann vertraglich im Rahmen einer Kostentragungsvereinbarung auferlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware nicht mehr als 40 Euro betrug.
6. Zurückbehaltungsrecht
Der Unternehmer kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachgewiesen hat. Das ist im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ein Vorteil, denn momentan haben sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher das Recht, die eigene Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Dies ist im Versandhandel eine unglückliche Ausgangslage.
7. Erweiterung der Ausnahmen vom Widerrufsrecht
So wird es künftig zum Beispiel nicht mehr möglich sein, bei der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, den Vertrag zu widerrufen.
8. Kein Widerrufsrecht bei Downloads
Ein Erlöschen des Widerrufsrechts bei Downloads wird erstmals explizit geregelt. Bis dato gibt es noch keine konkrete gesetzliche Vorschrift. Gleichwohl haben einzelne Gerichte bereits entschieden, dass bei einem Download-Produkt der Widerruf ausgeschlossen ist. Mit der gesetzlichen Neuerung wird diese Rechtsprechung bestätigt.
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